AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerichtsstand: Wien
Physiotherapeutische Behandlungen sind ausnahmslos nur mit ärztlicher Verordnung möglich. Ein innerhalb der letzten vier Wochen vor Therapiebeginn ausgestellter Verordnungsschein sowie Vorbefunde sind zum Ersttermin mitzunehmen.
Für eine Rückerstattung von Teilbeträgen ist je nach Krankenkassa eine Bewilligung der Verordnung vor Therapiebeginn vonnöten. Informationen diesbezüglich sind von meinen PatientInnen selbst bei der jeweiligen Kassa einzuholen. Physiotherapie Miriam Nekam übernimmt keine Haftung für Rückerstattungen.
Physiotherapie ist ein Prozess und wird meist in einer Serie von sechs bis zehn Behandlungen verordnet. In der ersten Therapieeinheit wird ein ausführlicher Befund erhoben, um eine zielführende Therapie gewährleisten zu können.
Als Physiotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Dokumentationspflicht. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Terminabsagen oder Terminänderungen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn bekanntzugeben. Nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.